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Wir beantworten keine telefonischen Anfragen!
Gibt es freie Parzellen?
Bitte senden Sie eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten (Name, Str. Tel.; PLZ, Ort) und Vorstellungen
zur Nutzung und Gartenerfahrung an info@familiebirnbaum.de
Gibt es zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage keine freien Parzellen, setzen wir Sie ggf. auf eine Warteliste.
Darf ich in meiner Parzelle einen Gartenteich anlegen?
Ja, unter Einhaltung der Gartenordnung.
Ist die Übernachtung in der Laube erlaubt?
Ja, für eine kurze Zeit, z.B. für ein paar Tage. Die Laube darf nicht für einen längeren Aufenthalt ausgebaut werden,
d.h. nicht zum Wohnen geeignet sein.
Ist das Grillen in der Parzelle erlaubt?
Ja, unter Beachtung von Ruhe und Erholung. D.h. keine lauten Partytreffs oder häufige, große Feiern.
Gibt es Kfz-Parkplätze auf der Anlage?
Die Anlage hat eigene Kfz-Parkplätze. Es gibt auch eine Parkplatzordnung.
Darf ich meinen Hund mitbringen?
Nein - Es bedarf der Erlaubnis des Verpächters. Die Erlaubnis kann widerrufen werden. Die Erlaubnis ist auch abhängig von der Lage der Parzelle.
Darf ich Tiere halten?
Ja, in geringer Anzahl. Die Fütterung darf keine Wildtiere anlocken (z.B. Futter offen gelagert, Futter am Boden verstreut, etc.). Die Haustiere müssen geschützt vor Wildtieren (z.B. Marder, etc.) untergebracht werden.
Ist eine Taubenzucht in der Parzelle möglich?
Nein, eine Taubenzucht ist auf der gesamten Anlage nicht möglich.
Einschränkungen bleiben vorebehalten.
Gibt es eine Gartenordnung?
Ja, es gibt eine Gartenordnung.
Ist es möglich den Wohnwagen dauerhaft in der Anlage oder in der Parzelle abzustellen
und als Laubenersatz zu nutzen?
Nein, die Aufstellung eines Wohnwagens z.B. als Laubenersatz ist nicht möglich.
Gibt es Wasser?
Ja, es gibt einen für alle Pächter zugänglichen Brunnen und weitere Brunnen die Parzellen zugeordnet sind.
Gibt es Gemeinschaftstoiletten?
Nein, es gibt keine Gemeinschaftstoiletten.
Haben die Parzellen einen Stromanschluss?
Nein, nach dem Bundeskleingartengesetzt ist ein Stromanschluss von Parzellen nicht möglich.
Kann ich mir die Laube als Hobbyraum, z.B. für Holzarbeiten oder Stahlbearbeitung einrichten?
Nein, Laube und Garten dürfen nur im Sinne der Kleingartennutzung genutzt werden.
Muss ich Arbeiten zur Pflege von Flächen, Anpflanzungen, etc. außerhalb meiner Parzelle leisten?
Ja, diese Arbeiten sind fester Bestandteil zur Erhaltung und Pflege der Anlage.
Wie viel ist mein Garten wert?
Der Wert des Gartens wird durch zwei Gutachter geschätzt. Die Gutachter sind vom Landesverband Bayrischer Kleingärtner geschult und die möglichen Preisspannen sind im Bundeskleingartengesetzt festgelegt.
Es gibt max. Obergrenzen für eine bestimmte Anzahl von Pflanzenarten die in die Wertermittlung eingehen können.
Darf ich auch in der Außenanlage ernten?
Ja, die umgebende Außenanlage ist fester Bestandteil der Kleingartenanlage, wird von den Pächtern gepflegt und die Pächter dürfen hier ernten.
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